Praxis für Neurologie und Psychiatrie Dr. Klyk
 

Rezept Online

Bitte beachten Sie, dass mit der E-Rezept-Pflicht ab dem 01.01.2024 Rezepte von uns nur noch nach Vorlage der Gesundheitskarte vorbereitet werden können. Im laufenden Quartal, bei eingelesener Gesundheitskarte, können Sie wie bisher Ihr Rezept über diesen Weg bestellen und dieses dann am nächsten Tag in einer Apotheke mit Ihrer Gesundheitskarte abrufen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass: 

- personenbezogene Daten in unverschlüsselten E-Mails, wie auch jegliche andere Arten von Daten, im Internet in keiner Weise vertraulich sind, sondern weltweit für jedermann zugänglich und nutzbar sind, der über einen Internet-Zugang verfügt. Die Daten können sehr leicht ausgewertet und weiterverarbeitet werden, auch in Kombination mit anderen Daten über die betreffende Person, die im Internet an anderen Stellen zugänglich sind (keine Vertraulichkeit). 

- personenbezogene Daten im Internet auch für Personen in Ländern zugänglich sind, in denen keine Datenschutzgesetze und -regelungen bestehen, die denen der Europäischen Union vergleichbar sind (kein Datenschutz). 

- es nicht möglich ist, Missbrauch jedweder Art zu verhindern (keine Sicherheit). 

- es keinerlei Garantie dafür gibt, dass Daten, die von Anderen weiterverarbeitet werden (z. B. auch in Form einer Zwischenspeicherung von E-Mails auf einem Server zum Zwecke der Weiterleitung), nicht geändert und verfälscht werden oder noch aktuell sind (keine Garantie für Validität). 

- es keinerlei Garantie dafür gibt, dass Daten, die von Anderen weiterverarbeitet werden (siehe oben), nicht gefälscht sind (keine Garantie für Authentizität).

Für diesen Onlineservice muss Ihre Versichertenkarte mindestens einmal im Quartal direkt in unser System eingelesen werden. Sollte dies in diesem Quartal bei Ihnen noch nicht der Fall gewesen sein, bringen Sie bitte die Versichertenkarte bei der Abholung des Rezeptes mit. Bitte beachten Sie, dass Sie hier nur Rezepte für Medikamente bestellen können, die in letzter Zeit bereits von uns verordnet worden sind. Für Neuverordnungen vereinbaren Sie bitte einen Sprechstundentermin.

Das Rezept kann am nächsten Tag abgeholt werden. Für eine Zusendung per Post ist es erforderlich, dass Sie zuvor einen frankierten und adressierten Umschlag in der Praxis hinterlegt haben.

Für den Fall, dass Sie das Rezept nicht persönlich abholen, benötigen wir von Ihnen eine persönlich unterschriebene Einverständniserklärung, dass die betreffende Person berechtigt ist das Rezept ausgehändigt zu bekommen.

Bitte schreiben Sie den Namen des Medikaments, die Wirkstärke und die gewünschte Packungsgröße in das Antwortformular.